Hier finden Sie Hinweise auf die entsprechenden Passagen. Dabei beziehe ich mich primär auf die Werkstätten, aber auch auf die soziale Teilhabe (Wohnen) und gebe nur Hinweise, aber bewerte die Passagen nicht. Den Vertrag können Sie hier herunterladen.
Nun zu den Zielen aus dem Koalitionsvertrag:
1. Die Angebote der Werkstätten sollen sich weiter dem Arbeitsmarkt öffnen und
2. das Entgeltsystem soll überarbeitet werden (dieses Vorhaben ist schon unter der alten Regierung angestoßen
worden)
3. Inklusionsunternehmen werden gestärkt und steuerlich besser gestellt
– hier die Quellen mit Zeilennummern:
2616 Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die
2617 Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
2618 ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen
2619 und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen
2620 Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die
2621 Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am
2622 Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im
2623 Umsatzsteuergesetz.
4. Die Ausgleichsabgabe soll durch eine 4. Stufe modifiziert werden. Näheres wird nicht ausgeführt.
2602 Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir
2603 werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und
2604 eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen
2605 Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Weitere allgemeine Punkte:
5. Zur Vermittlung von Informationen werden Gebärdensprache und Leichte Sprache gestärkt und ein
Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache eingerichtet.
6. Der Schwerbehindertenausweis wird zum digitalen Teilhabeausweis
7. das BTHG wird konsequent weiter umgesetzt und das Persönliche Budget gestärkt
8. Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt werden verbindlicher
– hier die Quellen:
2596 … Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche
2597 Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu
2598 Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die
2599 Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen
2600 Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.
2625 Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser
2626 auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes
2627 ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent
2628 und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse
2629 abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets
2630 entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend
2631 auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen
2632 gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.
Aus meiner Einschätzung sind etliche der Punkte nicht neu. Spannend wird die Frage der Umsetzungen, gerade in Bezug auf die Öffnung der Angebote von Werkstätten zum Arbeitsmarkt. Allerdings geht gerade in Bezug auf die Leichte Sprache die Regierung den Weg der bisherigen konsequent weiter. Damit ist sie für viele Leistungserbringer (früher Träger) ein Vorbild. Die behandeln diese Sprache immer noch stiefmütterlich. Denken Sie nur an die Informationen für Beschäftigte: hängt bei Ihnen der Speiseplan in Leichter Sprache aus oder wurde schon die Gehaltsabrechnung der Beschäftigten verständlich erklärt?
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