Gewaltprävention in Werkstätten WfbM

Gewaltprävention in Werkstätten WfbM

Der § 37a des SGB IX verlangt von den Leistungserbringern (also auch den Werkstätten) die Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen mit Behinderungen vor Gewalt. Dazu gehört auch die Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzeptes.

Damit stehen die Werkstätten nicht bei Null anfangen müssen, weise ich Sie auf zwei Arbeitshilfen (es gibt bestimmt noch mehr) hin, die Sie nutzen können.

Die eine stammt von
– dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und die andere von der
Bundesvereinigung der Lebenshilfe. Dabei handelt es sich um eine Checkliste zur Gewaltprävention.

 Ich hoffe, dass damit die Erstellung eines Konzeptes und die Erarbeitung der strukturell zu ergänzenden Maßnahmen einfacher ist. Aus meiner Sicht macht diese Arbeit aber Sinn, da sie den Beschäftigten und den Mitarbeitenden am Ende eine höhere Sicherheit im Umgang mit Situationen in denen Gewalt zum Tragen kommt, gibt. 

Budget für Arbeit – Ergänzungen

Budget für Arbeit – Ergänzungen

Mit diesem Beitrag ergänze meine unten stehenden Ausführungen zu diesem Thema Budget für Arbeit WfbM. Aufmerksame Leser:innen haben mir entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein Dank an die entsprechenden Personen!

Die erste Ergänzung:

Personen, die das Budget für Arbeit beantragen, müssen nicht zwingend im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sein. Entscheidend ist, dass sie einen Anspruch auf Leistungen des §58 SGB IX (Leistungen des Arbeitsbereiches einer WfbM) haben. Durch das Budget können sie sich jedoch für eine Alternative auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheiden. Der LWL in NRW bezeichnet diese Personen als sogenannte Werkstattalternativfälle. Dies gilt bspw. auch für Personen, die Leistungen bei anderen Leistungsanbietern in Anspruch nehmen oder genommen haben, wie bspw. den Besuch des BBB.

Das Inklusionsamtes des LWL in NRW benennt diese Fördermöglichkeit explizit (Quelle: https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/lwl-budget-fuer-arbeit). Da das SGB IX ein Bundesgesetz ist, gilt dieser Sachverhalt auch in anderen Bundesländern. Mir wurde allerdings bestätigt, dass dies nicht durchgehend bekannt ist, weder bei Mitarbeitenden von überörtlichen Sozialhilfeträgern noch in den Reha-Abteilungen mancher Agentur für Arbeit. Mein Tipp lautet: gehen Sie mit den o. g. Informationen vom LWL in Gespräche mit Vertretern der überörtlichen Sozialhilfeträger. Auch Vertreter der Agenturen für Arbeit, speziell der Reha-Abteilungen, müssen von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten, damit sie nicht Personen ausschließlich in Richtung WfbM beraten, sondern auch die Möglichkeit des Zugangs zum Allgemeinen Arbeitsmarkt über das Budget für Arbeit aufzeigen.

Die zweite Ergänzung:

Aufgrund eigener beruflicher Erfahrungen war mein Wissensstand, dass durch die Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aufgegeben wird. Dies scheint nicht in jedem Fall so zu sein. Eine Gemeinsame Arbeitsanweisen der DRV Braunschweig-Hannover führt aus, dass nur eine „retroperspektive Bewertung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach den Umständen des Einzelfalls“ eine entsprechende Beurteilung ermöglicht. Von daher ist meine Empfehlung, in jedem Einzelfall eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Klärung dieser und anderer Fragen in Anspruch zu nehmen.

 

Aufgaben von Gruppenleiter*innen in WfbM

Aufgaben von Gruppenleiter*innen in WfbM

Als Gruppenleiter*in haben Sie aus meiner Sicht zwei wesentliche Aufgaben:
Sie sind für die mitarbeitenden Beschäftigten in der Gruppe die/der Reha-Expert*in für den Bereich Teilhabe an Arbeit und die Fachfrau/ der Fachmann für die Arbeitsaufträge.
Detaillierter stellt sich dieser Doppelauftrag so dar:

  1. Als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) sind Sie die oder der Reha-Experte für die Gruppe und dafür zuständig, den Reha-Auftrag mit den einzelnen mitarbeitenden Beschäftigten umzusetzen. Dafür haben Sie (hoffentlich) die gFAB – Ausbildung oder die SPZ absolviert. Die Werkstattverordnung (WVO) fordert im §9 Abs. 3, dass Gruppenleiter*innen neben ihrer Qualifikation als Facharbeiter, Geselle oder Meister neben einer 2jährigen Berufserfahrung über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) verfügen müssen. Damit sind Sie für diese Anforderung entsprechend ausgebildet und (rein theoretisch) in der Lage, diesen Auftrag zu erfüllen.
    Konkret bedeutet dies: die Reha-Leistungen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Beispiele dafür sind: Rechnen vertiefen, eine Waage bedienen können, Ausdauer bspw. durch Spiele fördern, Förderung der Pünktlichkeit etwa als Zeitwächter in den Pausen zu üben. Diese Beispiele lassen sich sehr weit fortführen. Aus meiner Sicht gehören auch die Personalentwicklung für die mitarbeitenden Beschäftigten dazu. Was möchte die Einzelne noch lernen? Wer möchte die Arbeit wechseln? Wer möchte sich in einem Praktikum an einem anderen Arbeitsplatz einmal ausprobieren? Was benötigt die einzelne Beschäftigte dafür an Vorbereitung und Unterstützung?
  2. Außerdem ist es die zweite Aufgabe, Arbeitsaufträge mit den mitarbeitenden Beschäftigten als Mittel der Rehabilitation entsprechend der Qualitätsvorgaben der Kunden zu bearbeiten. Dazu gehören: das Material und die Werkzeuge entsprechend der Vorgaben bereitzustellen, Arbeitsabläufe oder -schritte entsprechend der jeweiligen Kompetenzen der mitarbeitenden Beschäftigten zu planen und vorzubereiten, fertige Arbeit zu kontrollieren und ggf. zu verpacken. Auch die Beschaffung von Hilfsmitteln für einzelne Arbeitsschritte und die Optimierung der Arbeitsschritte gehören dazu. Als Fachfrau/ -mann bringen Sie aufgrund ihrer Berufsausbildung und -erfahrung das notwendige Grundlagenwissen mit und sollten das immer wieder erweitern oder vertiefen.

Diese Aufgabenbeschreibung beinhaltet die Spannung, die m. E. im Gesetz angelegt ist und in vielen Werkstätten nicht zielführend durch die Leitungen gelöst wird. Schließlich machen die Einnahmen aus den Tagessätzen über alle Werksätten ca. 80% des Umsatzes aus. Die restlichen 20% stammen aus den Aufträgen. Die Tagessatzeinnahmen erforden aber eine gezielte Verfolgung der Aufgabe der Rehabilitation!

Neue Ideen für Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Neue Ideen für Arbeitsbegleitende Maßnahmen

Heute möchte ich Ihnen weitere Ideen für Arbeitsbegleitende Maßnahmen vorstellen.

Vielleicht ist die eine oder andere für Sie eine hilfreiche Anregung:
– Dart spielen
– Englisch für den Anfang
– kegeln (analog oder mit einer Wii)
– Volkstänze
– Besuche im Tierheim
– Alpakawanderung
– …

Wenn Sie Anregungen für den Blog haben, schreiben Sie mir gerne.