Das Budget für Arbeit
Seit dem 01.01.2018 können Beschäftigte einer WfbM auf Grundlage des § 61 SGB IX neu einen Antrag auf das „Budget für Arbeit“ stellen, wenn sie damit einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsplatz erhalten. Das Budget für Arbeit ist für den zukünftigen Arbeitgeber quasi einen Minderleistungsausgleich. Außerdem kann für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ein Zuschuss beantragt werden.
Ein wichtiges Ziel des Budgets für Arbeit ist, dass der Mensch mit Behinderung seinen Lebensunterhalt (oder zumindest einen großen Teil davon) durch sein eigenes Einkommen finanzieren kann. Zudem soll Menschen mit Behinderungen eine Alternative zum Arbeitsbereich einer WfbM ermöglicht werden.
Es sind folgende Bedingungen an das Budget für Arbeit geknüpft:
– es muss ein sozialversicherungspflichtes Arbeitsverhältnis sein
– es wird ein tarifgebundener Arbeitsvertrag geschlossen. Damit ist die Zahlung des Mindestlohnes gewährleistet. Bei Helfertätigkeiten kann aber der entsprechende Tarif auch mehr als diesen ausweisen
– die jeweilige Person kündigt ihren Werkstattvertrag und wechselt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Das Budget für Arbeit umfasst bis zu 75% des Lohnes auf Dauer. Hier sind aber länderspezifische Regelung möglich. Dieser Zuschuss darf aber nicht mehr als 40% der monatlischen Bezugsgröße (§18 SGB IV) ausmachen. Diese beträgt im Jahr 2020 in den alten Bundesländern 3.185€.
Eine Beispielrechnung:
der Empfänger des Budgets für Arbeit verdient in der Stunde 9,50€ (Mindestlohn 2021). Wenn er oder sie im Monat ca. 160 Stunden arbeitet sind dies: 1.520€.
Der Lohnkostenzuschuss bei 75% wäre: 1.140€
40% der monatl. Bemessungsgröße von 3.290€ sind: 1.316€
Dies liegt über dem Betrag von 1.140€ – also könnte der Lohnkostenzuschuss voll gezahlt werden.
Resümee
Wenn also ein Arbeitgeber monatl. 1.520€ Lohn zahlt (zzgl. der Arbeitgeberkosten von ca. 20%) und erhält dann den Lohnkostenzuschuss von 1.140€ ist das eine reizvolle Angelegenheit. Wenn der Arbeitgeber aufgrund des für ihn gültigen Tarifvertrages einen höheren Stundensatz zahlt, wird der Unterschied zwischen dem Lohn und dem Zuschuss selbstverständlich größer.
Allerdings hat das Budget für Arbeit auch Nachteile. So wird der Rentenanspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aus der Zeit als Beschäftigte in der WfbM aufgegeben. Die Zahlung der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung sind freiwillig mit den jeweiligen Auswirkungen.
Das Budget für Arbeit muss in NRW bei den zuständigen Inklusionsämtern beantragt werden.
Haben Sie Fragen, oder benötigen Sie weitere Informationen, schreiben Sie mich gerne an.
Vielen Dank für die wertvolle Information.
Kann der Antrag „Budget für Arbeit“ auch für Vollerwerbsgeminderte Personen gestellt werden, welche nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, sondern in einem unbefristeten Angestelltenverhältniss eine Möglichkeit haben Fuss zu fassen und bisher einem befristeten Vertrag hatten ?
Vielen Dank für die positive Rückmeldung!
zu Ihrer Frage: im § 61 SGB IX steht –
(1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit.
Der Anspruch auf Leistungen nach dem §58 beinhaltet, dass die Antragsteller in einer WfbM im Arbeitsbereich tätig sein müssen. Somit gilt das Budget für Arbeit nicht für Vollerwerbsgeminderte außerhalb einer WfbM. Aber! Nehmen Sie doch vor Ort Kontakt zum zuständigen Integrationsfachdienst auf und stellen einen Ansprach auf lohn- oder Gehaltsausgleich wegen behinderungsbedingten Minderleistungen. Die werden bei Anerkennung aus der Ausgleichsabgabe gezahlt.
Viel Erfolg!
Winfried Schaller
Vielen Dank für die Zusammenfassung.
Ich habe eine Frage und zwar Schreiben Sie, dass die Zahlung in die Arbeitslosenversicherung freiwillig sei- worauf stützt sich diese Aussage? Vom Integrationsfachdienst wurde mir klar gesagt, dass der Arbeitgeber keine Arbeitslosenversicherung bezahlen darf.
Hallo,
meine Aussage bezieht sich u. a. auf folgende Quelle:
https://www.betanet.de/budget-fuer-arbeit.html#:~:text=W%C3%A4hrend%20dem%20Budget%20f%C3%BCr%20Arbeit%20besteht%20Versicherungsfreiheit%20in,haben%20zudem%20ein%20uneingeschr%C3%A4nktes%20R%C3%BCckkehrrecht%20in%20die%20Werkstatt.
Da ist von einer „Versicherungsfreiheit“ die Rede, da die Beschäftigten voll erwerbsgemindert sind. Ich kenne aus meiner beruflichen Erfahrung die Möglichkeit, dass Arbeitgeber diese AV zahlen und dann im Falle einer späteren Übernahme der Anspruch höher ist. Das muss aber im Einzelfall u. a. mit der örtlichen Agentur für Arbeit und dem IFD geklärt werden.
VG Ihr W. Schaller
Hallo Herr Schaller, ich bin für das Budget für Arbeit zuständig. Das Budget für Arbeit kommt ausdrücklich auch für Menschen mit voller Erwerbsminderung infrage, die NICHT in im Arbeitsbereich arbeiten! Das Gesetzt spricht lediglich von einem Anspruch (!) auf Leistungen im Arbeitsbereich. Dieser Anspruch kann auch anders nachgewiesen werden. Das ist ja eines der Ziele des Budgets für Arbeit: gar nicht erst in eine WfbM gehen! Leider ist Ihre Beratung somit falsch und muss unbedingt angepasst werde. Diese falsche Information kursiert leider überall- sogar bei zuständigen Kostenträgern. Die Menschen werden immer noch in die Werkstatt geschickt, obwohl das in einigen Fällen gar nicht nötig wäre. Viele Grüße
Hallo Frau oder Herr Bartneck, vielen Dank für diese für mich neue Information! Sie schreiben, dass dieser Sachverhalt aus Ihrer Sicht überall falsch dargestellt wird. Damit ich meine Darstellung überarbeiten kann, habe ich noch zwei Fragen an Sie.
1. In welcher Institution sind Sie für das Budget für Arbeit zuständig?
2. Können Sie ausführen, wie der Anspruch auf das Budget für Arbeit anders nachgewiesen werden kann und wie ein*e Antragsteller*in aus Ihrer Sicht vorgehen muss, damit sie/er das Budget beantragen kann wenn er damit die Arbeit in einer WfbM vermeiden will?
Ich würde diese Informationen dann in meinem Blog ausführen und damit eine korrigierte Darstellung vornehmen.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Ihr W. Schaller