Dieser ist in den §§ 56 & 219 im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) enthalten.

Folgende 5 Punkte hat der Gesetzgeber allen Werkstätten für behinderte Menschen (ich finde diese Bezeichnung nicht mehr zeitgemäß und ärgere mich immer wieder, dass diese auch in dem neuen SGB IX steht, dass ab dem 01.01.2018 gilt! 😒):

1. angemessene Berufliche Bildung – diese wird in der Regel im Berufsbildungsbereich (BBB) angeboten

2. eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Entgelt aus dem Arbeitsergebnis

3. die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen

4. die Persönlichkeit der Beschäftigten weiter entwicklen und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.  

5. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen

Dort werden außerdem diese Punkte aufgeführt:

Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.

Leider scheint vielen Fach- und Führungskräften dieser Auftrag nicht bekannt zu sein. Wieso ich das schreibe? Wenn sie den Auftrag kennen würden, wäre vielen klar, dass die Spannung zwischen Rehabilitation und Produktion im Gesetz angelegt ist. Diese gilt es zu lösen. Stattdessen wird geklagt und sehr oft nur die Produktion verfolgt, damit die Entgelte gezahlt werden können.

Wenn Gruppenleiter die Beschäftigten gut anleiten und befähigen, ihre Arbeiten möglichst selbständig und verantwortungsvoll auszuführen, haben sie mehr Zeit bspw. für Unterweisungen und das Anlernen von neuen Beschäftigten.

Ja, es gehört auch zum Auftrag der Werkstatt, dass Leistungsberechtigte irgendwann in eine Firma auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln und sie dort angestellt sind und ihre Existenz sich selber verdienen und nicht mehr auf Leistungen aus der Grundsicherung oder Eingliederungshilfe angewiesen sind.

Bei Ihnen regt sich Widerspruch? Schreiben Sie mir gerne!