Als Gruppenleiter*in haben Sie aus meiner Sicht zwei wesentliche Aufgaben:
Sie sind für die mitarbeitenden Beschäftigten in der Gruppe die/der Reha-Expert*in für den Bereich Teilhabe an Arbeit und die Fachfrau/ der Fachmann für die Arbeitsaufträge.
Detaillierter stellt sich dieser Doppelauftrag so dar:

  1. Als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) sind Sie die oder der Reha-Experte für die Gruppe und dafür zuständig, den Reha-Auftrag mit den einzelnen mitarbeitenden Beschäftigten umzusetzen. Dafür haben Sie (hoffentlich) die gFAB – Ausbildung oder die SPZ absolviert. Die Werkstattverordnung (WVO) fordert im §9 Abs. 3, dass Gruppenleiter*innen neben ihrer Qualifikation als Facharbeiter, Geselle oder Meister neben einer 2jährigen Berufserfahrung über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) verfügen müssen. Damit sind Sie für diese Anforderung entsprechend ausgebildet und (rein theoretisch) in der Lage, diesen Auftrag zu erfüllen.
    Konkret bedeutet dies: die Reha-Leistungen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Beispiele dafür sind: Rechnen vertiefen, eine Waage bedienen können, Ausdauer bspw. durch Spiele fördern, Förderung der Pünktlichkeit etwa als Zeitwächter in den Pausen zu üben. Diese Beispiele lassen sich sehr weit fortführen. Aus meiner Sicht gehören auch die Personalentwicklung für die mitarbeitenden Beschäftigten dazu. Was möchte die Einzelne noch lernen? Wer möchte die Arbeit wechseln? Wer möchte sich in einem Praktikum an einem anderen Arbeitsplatz einmal ausprobieren? Was benötigt die einzelne Beschäftigte dafür an Vorbereitung und Unterstützung?
  2. Außerdem ist es die zweite Aufgabe, Arbeitsaufträge mit den mitarbeitenden Beschäftigten als Mittel der Rehabilitation entsprechend der Qualitätsvorgaben der Kunden zu bearbeiten. Dazu gehören: das Material und die Werkzeuge entsprechend der Vorgaben bereitzustellen, Arbeitsabläufe oder -schritte entsprechend der jeweiligen Kompetenzen der mitarbeitenden Beschäftigten zu planen und vorzubereiten, fertige Arbeit zu kontrollieren und ggf. zu verpacken. Auch die Beschaffung von Hilfsmitteln für einzelne Arbeitsschritte und die Optimierung der Arbeitsschritte gehören dazu. Als Fachfrau/ -mann bringen Sie aufgrund ihrer Berufsausbildung und -erfahrung das notwendige Grundlagenwissen mit und sollten das immer wieder erweitern oder vertiefen.

Diese Aufgabenbeschreibung beinhaltet die Spannung, die m. E. im Gesetz angelegt ist und in vielen Werkstätten nicht zielführend durch die Leitungen gelöst wird. Schließlich machen die Einnahmen aus den Tagessätzen über alle Werksätten ca. 80% des Umsatzes aus. Die restlichen 20% stammen aus den Aufträgen. Die Tagessatzeinnahmen erforden aber eine gezielte Verfolgung der Aufgabe der Rehabilitation!